Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat am Dienstag eine Normenkontrollklage gegen die geplante Aufbereitungsanlage in Gerlachsheim abgewiesen.

Der VGH in Mannheim hat am Dienstag eine Normenkontrollklage gegen die Aufbereitungsanlage in Gerlachsheim abgewiesen. Die FN haben dazu die Betroffenen befragt.

Gerlachsheim/Mannheim. „Die fünf Richter des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg haben den Bebauungsplan sehr genau geprüft und hatten nichts auszusetzen“, teilt Bürgermeister Thomas Maertens auf FN-Anfrage mit. Das Urteil des VGH bescheinige dem Bürgermeisteramt Lauda-Königshofen eine saubere und rechtskonforme Arbeit. „Wir werden die weitere Entwicklung mit großer Sorgfalt beobachten und erbitten eine sachliche Fortführung der Diskussion.“ Wer bislang mangelnde Sorgfalt bei der Bearbeitung des Sachverhalts unterstellt habe, sei es aus persönlichen oder politischen Beweggründen, „wird sein Urteil jetzt revidieren müssen“.

Es sei außerdem angemerkt, so der Schultes, dass die Stadt die angegriffene Änderung des ursprünglichen Bebauungsplans veranlasst habe, um die Erschließung der Flächen zu verbessern und vor allem um eine Minderung der Verkehrsbelastung herbeizuführen. Davon sollen besonders die Wohngebäude in den Bereichen Pfützenäcker und Waldstraße profitieren.“

„Positive Nachricht“

Dass der VGH die Normenkontrollklage gegen die Gültigkeit des städtischen Bebauungsplanes abgewiesen hat, „ist für uns eine positive Nachricht“, sagt Eberhard Köhler, Geschäftsführer der Firma Konrad Bau, die das Projekt plant. „Wir sind froh, dass der Bebauungsplan vollumfänglich und revisionssicher Bestand hat, weil wir auf dieser Grundlage das Grundstück erworben und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für unsere Bodenverbesserungsanlage beantragt und bekommen haben.“ Sein Unternehmen warte jetzt die noch anstehenden juristischen Entscheidungen ab, so Köhler weiter in seinem Statement, „um unsere Rechtsposition zu klären, bevor wir unsere Pläne dann weiter konkretisieren“.

„Die Normenkontrollanträge hatten keinen Erfolg, der Bebauungsplan steht und ist rechtens. Dieser Änderung haben im Gemeinderat seinerseits alle drei Fraktionen nahezu einhellig zugestimmt. Nach dem Urteil sind nun die BImSchG-Widersprüche von den Behörden abzuarbeiten und das Ergebnis abzuwarten, ebenso die Petition beim Landtag. Danach gibt es erst endgültig Klarheit über die Rechtslage“, so CDU-Fraktionschef Marco Hess.

Das Ergebnis des VGH zeige aber auch: Das Bestreben der CDU-Fraktion, eine Überlastung von Gerlachsheim zu verhindern, auch für den Fall eines Unterliegens der Antragsteller, sei der richtige Weg.

Es müsse klar sein: „Wir wollen einen anderen Standort entwickeln. Und die bisher genehmigte Menge/manche Materialien werden von uns abgelehnt.“

Unabhängig vom endgültigen rechtlichen Ausgang sollte jetzt schon mit der Firma Konrad Bau verhandelt werden. Dies lehnen FBL und SPD ja offensichtlich ab. „Die Dialogbereitschaft aller Parteien sollte bei allem demokratischen Diskurs gewahrt bleiben.“

„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Dieser Ausspruch mag auch für die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gelten, wo fünf Kläger den Bebauungsplan zum Projekt Aufbereitungsanlage der Firma Konrad in Gerlachsheim aus guten Gründen, etwa Verkehrs- und Umweltprobleme, kippen wollten, beziehen Siegfried Neumann und Jörg Aeckerle für SPD/Freie Bürger Stellung.

Festzuhalten bleibe, dass der Antrag nicht inhaltlich begründet abgelehnt wurde, sondern mit der mangelnden Antragsbefugnis. Bei der „Tour der Zukunft“ durch Gerlachsheim sei bereits darauf hingewiesen worden, dass diese Sache auf politischer Ebene entschieden werden müsse.

„In der Hoffnung, dass wir bei den Kommunalwahlen am Sonntag für unser Wahlprogramm den vielfach zugesagten Rückenwind bekommen, sind wir optimistisch, dass unsere, die vom ’runden Tisch’ und Gemeinderat übernommene Empfehlung, die Anlage nicht in den Pfützenäcker, sondern in Gerlachsheim neben der B 290 zu bauen, doch noch Wirklichkeit wird.“

Eindeutiges Signal

„Die juristische Bewertung ist die eine Seite der Medaille, die politische Aufarbeitung eine andere“, sagt Hubert Segeritz für die FBL. Die demokratisch gefällte Empfehlung des „runden Tischs“ gab eindeutig das Signal, einen Alternativstandort auszuwählen. Eine Missachtung des Mehrheitsbeschlusses dieses Gremiums sei zwar juristisch möglich, aber ein „gefühlter“ Schlag gegen demokratische Spielregeln. Seine Fraktion fordere: „Die Empfehlung des ’runden Tischs’ und der daraus resultierende Gemeinderatsbeschluss muss vorrangig, nachhaltig und ernsthaft umgesetzt werden.“ Eine Zwischenlösung für einen begrenzten Zeitraum erscheint unrealistisch. Die Freie Bürgerliste, so Segeritz, sei der Auffassung, dass die Aufbereitungsanlage am genehmigten Standort nicht umgesetzt werden sollte. Auch wenn die Bebauungsplanänderung rechtswirksam sei, ändere das nichts an der Tatsache, dass unter anderem eine nicht unerhebliche Zunahme des Schwerlastverkehrs zu erwarten sei. Seine Fraktion werde sich „weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, einen Alternativstandort zu entwickeln“.

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